Beratungen Finanzmarkt-, Gesellschafts- und Ausländerrecht

Finanzmarktrecht

Finanzmarkt steht als Bezeichnung für alle Märkte, auf denen Geschäfte und Handel mit Kapital und Finanzinstrumenten abgewickelt werden und damit verbundene Dienstleistungen erbracht werden. Das Finanzmarktrecht umfasst somit die rechtlichen Grundlagen in den Bereichen Geldmarkt, Kreditmarkt, Devisenmarkt, Wertpapierhandel, Börsen und Banken sowie weitere Institutionen der Finanzmarktinfrastruktur, Vermögensverwaltung sowie die Regelungen bezüglich der Regulierung und Aufsicht dieser Märkte und Einrichtungen und zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Ferner sind auch die selbstregulierenden Erlasse der Finanzdienstleister selber zu erwähnen.

Beratungen zum Finanzmarktrecht decken die regulatorischen Themen zu diesen Rechtsgebieten ab. Dazu gehört die rechtliche Vertretung von Finanzdienstleistern wie Banken, Wertpapierhäusern, Vermögensverwaltern und Infrastrukturbetreibern in Kontakten mit der Aufsichtsbehörde und Selbstregulierungsorganisationen.


Geldwäschereirecht

Sämtliche regulierten Finanzdienstleister und alle weiteren nicht prudentiell beaufsichtigten Finanzintermediäre haben die vielfältigen Pflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz einzuhalten.

Die Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei sind zunehmend komplexer geworden. Eine korrekte und formal richtige Umsetzung ist mit Aufwand verbunden und erfordert Ressourcen. Diese Herausforderung ist namentlich für kleinere in der Vermögensverwaltung tätige Unternehmen nicht ohne weiteres zu bewältigen. Unterstützung in Form von Beratung oder der Übernahme von spezifischen Funktionen (Geldwäschereifachstelle) nach dem Geldwäschereigesetz kann Erleichterungen bringen. Aber auch grössere Finanzdienstleistungsunternehmen sehen sich zunehmend mit vielschichtigen Fragen zu diesem Thema konfrontiert, zu deren Beantwortung externe Unterstützung zielführend sein kann.

Aufsichtsrechtliche und gesetzgeberische Erfahrung im Bereich der Sorgfaltspflichten und des Meldewesens, aber auch der Fragen rund um die Unterstellung einer Tätigkeit unter das Geldwäschereigesetz sind von immensem Nutzen, um konkrete Anwendungsfälle richtig einordnen zu können.

Schulungen, die mit einer Vielzahl praktischer Bezüge, adressaten- und fachgerecht vermittelt werden, können einen entscheidenden Mehrwert bringen.



Bewilligungs- und Anschlussverfahren

Für den Betrieb von Unternehmen, welche im regulierten Finanzmarkt tätig sind, sind Bewilligungen der Aufsichtsbehörde, in der Schweiz die FINMA; im Bereich des Geldwäschereigesetzes ist ein Anschluss bei einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) erforderlich. Die Vermögensverwalter müssen sich sog. Aufsichtsorganisationen (AO) anschliessen. Die Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Aufsichtsgesetzen, z.B. Bankengesetz, Finanzinstitutsgesetz, Kollektivanlagengesetz oder Finanzinfrastrukturgesetz und Geldwäschereigesetz festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Bewilligungsform. So sind zum Beispiel die Anforderungen zur Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen für den Betrieb einer Bank oder einer Börse wesentlich höher und komplexer als für die Bewilligung als Vermögensverwalter oder den Anschluss eines Finanzintermediär des sog. Parabankensektors bei einer SRO. Fachwissen und Erfahrung erleichtern die Erarbeitung und Zusammenstellung des Gesuchs und der Gesuchsbeilagen wie z.B. Dokumentation der Eigentümer und Organe, Reglemente, Organisation und Infrastruktur, Geschäftsplan und Budgets.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Finanzmarktgesetze (Finanzinstitutsgesetz FINIG und Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG) unterliegen seit anfangs 2020 auch Vermögensverwalter einer Bewilligungspflicht und Aufsicht. Für diese, neu mit komplexen Regulierungsauflagen konfrontierten Finanzdienstdienstleiter kann Beratung und Unterstützung das Bewilligungsverfahren erleichtern.

Compliance und Risikomanagement

Die Compliance Funktion und das Risikomanagement sind für alle regulierten Finanzinstitute, d.h. Banken, Wertpapierhäuser, Fondsleitungen und Vermögensverwalter, eine aufsichtsrechtliche Anforderung und entsprechend ist wichtig, dass sie mit Fachwissen geführt wird und einwandfrei funktioniert. Die regulatorischen Vorgaben zu diesen Funktionen sollen dies sicherstellen und ihre Umsetzung ist dabei nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, eine effiziente Compliance einzurichten und die Risiken korrekt zu identifizieren und zu adressieren. Kenntnisse und Fachwissen zu den aufsichtsrechtlichen Auflagen zu diesen Themen sind die dabei erforderlichen Grundlagen.


Gesellschaftsrecht

Ein von Praxiserfahrung geprägtes Fachwissen hilft im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen rechtliche Risiken einzudämmen. Die enge Zusammenarbeit mit einer im Bereich von Corporate Services spezialisierten Gesellschaft ermöglicht Unternehmen und ihren Investoren kostengünstige und effiziente Dienstleistungen anzubieten.

Ausländerrecht

Ausländerrechtliche Fragen sind komplex und die Behördenpraxis nur schwer zu fassen. Eine von Fachwissen geprägte Beratung ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung.


Weitere Rechtsgebiete

Für Beratungen und rechtliche Unterstützung in weiteren Rechtsgebieten wird auf die Dienstleistungen von Advokatur Aellen, Inhaber Marcel Aellen, hingewiesen; siehe www.advokatur-aellen.ch.